Der Verkauf wird als lokaler Verkauf in Großbritannien behandelt. Der Verkäufer benötigt eine britische Umsatzsteuerregistrierung für Import- und B2B-Verkäufe, aber für B2C-Verkäufe wird die Umsatzsteuer durch den Online-Marktplatz ausgewiesen.
Der Online-Marktplatz muss die Umsatzsteuer auf B2C-Verkäufe ausweisen. Keine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien erforderlich.
Keine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien erforderlich.B2B-Lieferungen unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren.
Die Lieferung wird als lokaler Verkauf in Großbritannien behandelt. Der Verkäufer benötigt eine britische Umsatzsteuerregistrierung, um alle B2C-Lieferungen zu melden.
Der Verkäufer benötigt eine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien, um B2C-Lieferungen zu melden.Diese Lieferung wird als lokaler Verkauf in Großbritannien behandelt.
Es ist keine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien erforderlich.B2B-Lieferungen unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren.
Der Verkäufer muss sich für die britische Umsatzsteuer registrieren lassen, um die Einfuhrumsatzsteuer abrechnen zu können. Der Verkauf an den Verbraucher wird durch den Online-Marktplatz gemeldet.
Keine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien für den Verkäufer erforderlich, da die Mehrwertsteuer von den Kunden beglichen wird.
Umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien ist für den Verkäufer erforderlich, um die Einfuhrumsatzsteuer abzurechnen Verkaufsumsatzsteuer wird ebenfalls vom Verkäufer abgerechnet
Da der Käufer die Waren importiert und die Zollgebühren (falls zutreffend) und die Einfuhrumsatzsteuer abrechnet, ist für den Verkäufer keine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien erforderlich.